Ab dem 01.Januar 2008 treten wieder einige neue Regelungen in Kraft. Welche das sind und was sie für den Patienten bedeuten erfahren sie in folgender Zusammenfassung. Für schwerwiegend chronisch Kranke galt bisher grundsätzlich eine Zuzahlung in Höhe von 1% der Belastungsgrenze. Dies ändert sich ab dem 1.Januar 2008, dann tritt nämlich die Chroniker-Richtlinie in Kraft. Das heißt wer chronisch erkrankt, und von der halbierten Belastungsgrenze, also 1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen, profitieren möchte muss künftig nachweisen können das er sich vor der Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen. Dieses verschärfte Gesetz soll die Verantwortung der Versicherten für ihre eigene Gesundheit stärken und zugleich die Bereitschaft an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen fördern. Diese Regelung gilt für Versicherte die ab dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können, und sie betrifft Frauen die vor dem 1. April 1987, und Männer die vor dem 1.April 1962 geboren wurden. Für bereits chronisch Erkrankte ändert sich in dieser Hinsicht nicht, dann verringert sich die Belastungsgrenze in Zukunft nur dann auf 1% wenn der behandelnde Arzt dem Patienten jährlich therapiegerechtes Verhalten bescheinigt. Zunächst beschränkt sich diese Regelung aber nur auf Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, Darmkrebs und Brustkrebs. Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu weiteren Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie zum sogenannten Gesundheits-Check-Up stehen noch aus.