Es kommt von Zeit zu Zeit vor, dass Fluggäste am Check-In-Schalter mit der erschreckenden Nachricht konfrontiert werden, dass keine Plätze mehr frei sind. Und dass obwohl dieser Flug gebucht und gezahlt wurde. Das liegt daran, dass die Airlines ihre Flüge teilweise überbuchen um eine möglichst hohe Auslastung zu garantieren. Wenn man als Fluggast betroffen ist, hat man zwei Möglichkeiten zu reagieren.
Entweder man meldet sich freiwillig dafür, eine andere Maschine zu nehmen und anderen Fluggästen den Vortritt zu lassen oder man hofft darauf, dass dies andere tun. Wenn man sich für die erste Variante entscheidet, dann hat man ein Recht darauf, eine entsprechende Entschädigung auszuhandeln. Wer die zweite Variante bevorzugt, muss unter Umständen damit rechnen, dass sich nicht genügend Freiwillige finden und man per Zufall ausgewählt und zwangsweise ausgecheckt wird. Aber auch in diesem Fall hat man einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Wie hoch diese ist, hängt von der Länge der Flugstrecke ab:
bis 1500 km werden bis zu 250 Euro gezahlt
zwischen 1500 und 3500 km oder bei Flügen innerhalb der EU werden bis zu 400 Euro gezahlt
ab 3500 km werden bis zu 600 Euro gezahlt
Wenn durch die Umbuchung zusätzlich Kosten auf dem Reiseweg oder für Hotelübernachtungen anfallen, müssen diese ebenso wie anfallende Verpflegungskosten außerdem von der Fluggesellschaft übernommen werden.