Viele haben bereits von der subtropischen Stevia-Pflanze gehört. Hierzulande ist sie vor allem durch Schlagzeilen bezüglich ihrer Zulassung in der Lebensmittelindustrie bekannt geworden. Zunächst wurde sie aufgrund verschiedenster Annahmen nicht direkt zugelassen. Ein über 10 Jahre langer Genehmigungsprozess war notwendig, um die Befürchtungen, dass Stevia sich schädlich auf Fruchtbarkeit oder das Erbgut auswirken oder gar Krebs auslösen könnte, zu widerlegen.
Stevia wird unter anderem wegen seiner natürlichen Herkunft von seinen Befürwortern sehr geschätzt. Außerdem hat es keine Kalorien und verspricht somit einen Genuss ohne Reue. Die Zähne bleiben bei dem Genuss von mit Stevia gesüßten Lebensmitteln von Karies verschont und auch Diabetiker können diesen Stoff zum Süßen verwenden.
Ganz ohne Chemie kommt die Produktion des „natürlichen“ Süßstoffs dennoch nicht aus. Um die sogenannten Steviol-Glykoside aus den Blättern der Pflanze zu extrahieren, sind chemische Mittel notwendig. Dennoch wird die Begeisterung der Unterstützer des neuen Süßstoffs dadurch nicht gemindert. Auch die EU-Kommision hat sich nun dafür entschieden, Stevia ab Anfang Dezember zuzulassen. Vor allem die Tatsache, dass bei einem maßvollen Verzehr (täglich ca. 4 mg pro Kilogramm Körpergewicht) keine gesundheitlichen Einschränkungen zu befürchten sind, hat letztendlich zu diesem Entschluss geführt.
Inwiefern Stevia als Süßungsmittel in der Lebensmittelindustrie unmittelbar Verwendung findet, bleibt abzuwarten. Denn die Mengen, die die Hersteller den Lebensmitteln zusetzen dürfen, sind noch relativ gering, sodass nicht klar ist, ob diese geringe Menge zur Süßung von Limonade oder Schokolade ausreichend ist.