Lebensmittel wegzuwerfen ist für viele ein Gewissensproblem. Damit noch Essbares nicht weggeworfen wird und Verdorbenes nicht unwissentlich gegessen wird, sollte man die Kriterien für beide Fälle kennen.
Bei Käse gilt, dass im Kühlschrank gelagerter Weichkäse nicht mehr zum Verzehr geeignet ist, sobald er schimmelt. Bei Hartkäse ist das weniger problematisch, wenn die schimmligen Stellen großzügig entfernt werden. Schimmelkäse darf ruhig weißen Schimmel ansetzen, darf bei andersfarbigem Schimmel jedoch nicht mehr verzehrt werden.
Fisch, Fleisch und Wurstprodukte müssen, mit Ausnahme von Schinken am Stück, direkt entsorgt werden.
Haltbare Milch fault, wenn sie verdorben ist und muss, genauso wie Joghurt und schimmliger Quark, direkt entsorgt werden. Wird frische Milch sauer, ist ihr Verzehr gesundheitlich unbedenklich.
Bei stark gezuckerter Marmelade kann der Schimmel großflächig abgenommen werden. Der Zucker konserviert nämlich, sodass Marmelade sich im Kühlschrank relativ lange hält.
Anders ist es bei Brot. Entsteht darauf Schimmel, darf es keinesfalls verzehrt werden.
Um das schlechte Gewissen bei verdorbenen Lebensmitteln nicht erst entstehen zu lassen, sollten Einkäufe genau geplant werden, damit alles schnell verzehrt werden kann und nicht verdirbt.