Seit Langem wird angeregt darüber diskutiert, wie man den Verbraucher besser über Inhaltsstoffe von Lebensmitteln aufklären und dadurch vor Lügen durch die Hersteller schützen kann. Im Vordergrund stand dabei die Debatte um eine mögliche Ampelkennzeichnung, die durch verschiedene Farbabstufungen angibt, wie unbedenklich ein Nahrungsmittel verzehrt werden kann. Diese Möglichkeit hat sich jedoch nicht durchgesetzt. Somit sind besonders gesunde Lebensmittel leider nicht, wie angestrebt, auf den ersten Blick erkennbar.
Dennoch gibt es einen Fortschritt in der Lebensmittelkennzeichnung, denn Verpackungen müssen ab 2014 mit einem sogenannten Nährwertkasten versehen werden, der den Verbraucher schnell über den Salz-, Zucker-, Kohlenhydrat-, Protein- und Fettgehalt pro 100 Gramm des Produktes informiert, wobei zusätzlich auch der Gehalt an gesättigten Fettsäuren ausgezeichnet werden muss. Außerdem müssen Allergene in der Zutatenliste fortan fettgedruckt werden. Dennoch können auch diese Angaben nur als grobe Orientierung dienen, da sie als Empfehlung anzusehen sind.
Neben dem Nährwertkasten gibt es eine weitere Neuregelung. So müssen Lebensmittelimitate wie Analogkäse und Klebefleisch ab 2014 ebenfalls deutlich gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung soll dann vorne direkt neben dem Markennamen auftauchen.