Immer mehr Menschen leiden unter Erschöpfungszuständen. Kein Wunder, denn unser Leben beschleunigt sich immer mehr, und mit ihm wachsen auch die Anforderungen, die an uns gestellt werden, immer weiter. Erfolgreich und dynamisch im Job, ausgeglichen und fit in der Familie und nebenbei noch zum Sport oder zu Vereinstreffen - mmer mehr Menschen schaffen diesen Spagat nur noch mühsam und nicht selten leidet auch die Gesundheit darunter. Häufig kommt da der Gedanke an eine Auszeit auf, doch kann man eine Kur auf Grund von Erschöpfung beantragen? Ja, man kann! Und man sollte diese Möglichkeit auch wahrnehmen.
Eine Kur kann helfen, wieder zu sich selbst zu finden und neue Kraft zu schöpfen. Es gibt auch speziell auf Erschöpfungszustände und Burnout ausgerichtete Kliniken, die mit vielen speziell abgestimmten Angeboten und Therapien den Gesundheitszustand des Patienten wiederherstellen. In der Regel wird eine Kur bei Erschöpfungszuständen auch von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, zumindest aber wird sie bezuschusst. Am besten schauen Sie auf die Homepage ihrer Krankenkasse. Viele Krankenkassen haben dort schon einige Informationen zusammengetragen, so dass man sich sehr gut einen ersten Eindruck verschaffen kann. Man kann natürlich auch persönlich bei seiner Krankenkasse vorbeischauen, die Mitarbeiten können offene Fragen beantworten und fundierte Auskunft geben. Der Antrag für eine Kur wird auch bei der Krankenkasse gestellt.
Gesetzlich geregelt wird eine Kur im Sozialgesetzbuch in den Paragraphen §23 und §24 unter „medizinische Vorsorgeleistungen“. Der Hauptträger der Kur ist übrigens die Rentenversicherung. Im Schnitt dauert eine Kur 21 Tage. Sie kann aber, falls es notwendig sein sollte, auch verlängert werden.