Viele Verbraucher sind bereit, sich bei Einkauf von Kosmetikprodukten mitunter von der Frage leiten zu lassen, ob sie an Tieren getestet wurden oder nicht. Doch es ist schwierig zu erkennen, welche Kosmetikartikel tierversuchsfrei produziert worden sind und welche noch immer an Tieren getestet werden.
Seit 1998 verbietet das deutsche Tierschutzgesetz das Testen von Kosmetika an Tieren. Leider ist das Gesetz so lückenreich, dass Hersteller noch immer ungestraft einige Arzneimittel, die in Kosmetik vorkommen, an Tieren testen dürfen. Seit 2004 dürfen europaweit keine ausländischen Labors beauftragt werden, Tierversuche durchzuführen.
Indem die Verbraucher tierversuchsfreie Kosmetik käuflich erwerben, können sie die EU bei dem Ziel unterstützen, bis 2013 nur noch nicht an Tieren getestete Kosmetika auf den Markt zu bringen. Dazu sollten die Käufer auf bestimmte Siegel achten. So ist beispielsweise der „Internationale Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik“ (IHTK), der einen Hasen als Logo hat, frei von Tierversuchen. Auch die „Kontrollierte Naturkosmetik – BDHI“ gehört dazu. Ein Einkauf im Reformhaus oder Bioladen macht es leichter, solche Kosmetik ausfindig zu machen.