Gehörschutz: Tipps für den Arbeitsplatz

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Gehörschutz: Tipps für den Arbeitsplatz

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Vielfach lassen sich langfristige Gehörschäden durch das Tragen von Gehörschutz vermeiden. Dies ist besonders wichtig, da viele Erkrankungen die den Gehörsinn betreffen nicht mehr rückgängig zu machen sind. Dauerhafter Gehörverlust, Ohrengeräusche (Tinnitus) oder Schlafstörungen können die Folge sein.

Damit es nicht soweit kommt, sollten ab einem Lärmpegel von 80 dB ein Gehörschutz getragen werden. Schon an stark befahrenen Hauptstraßen entsteht ein Lärmpegel von 80 dB. Ab einem Pegel von 85 dB ist das Tragen von Gehörschutz sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sich der drohenden Gefahr nicht bewusst zu sein, bringt viele Arbeiter dazu diesen Schutz zu vernachlässigen. Vielfach ist jedoch auch die falsche Nutzung von Gehörschutz Ursache für Folgeschäden.

Tipps zum Umgang mit Gehörschutz:

• Vor dem Einführen von Ohrenstöpseln sollte der Gehörgang durch ziehen von oben am Ohr gestreckt werden. Die Ohrenstöpsel werden dann in Form geknetet und eingeführt. Schauen sie noch zur Hälfte aus dem Ohr, sind sie nicht tief genug eingeführt worden. Das der Ohrenstöpsel zu Anfang einen leichten Druck auf den Gehörkanal ausübt ist völlig normal, denn der Stöpsel soll diesen ja abdichten. Von vielen wird dies jedoch als unangenehm empfunden, daher gibt es heutzutage auch sehr weiche Varianten. Man sollte sich langsam daran gewöhnen, indem man die Stöpsel einfach jeden Tag ein bisschen länger trägt. Sollte einem dies dennoch zu unangenehm sein, hat man auch die Möglichkeit sich des Kapselgehörschutzes zu bedienen.

• Der Kapselgehörschutz funktioniert im Prinzip wie ein Kopfhörer. Er sollte die Ohren vollständig umschließen und kann in seiner Weite meist verstellt und somit angepasst werden. Auch hier gilt, nur wenn er richtig sitzt, kann er seine schalldämmende Wirkung entfalten.

• Wird das Tragen eines Gehörschutzes täglich notwendig, so empfiehlt es sich auch, sich einen speziell angepassten Ohrenstöpsel, eine sogenannte Otoplastik anfertigen zu lassen. Hierfür wird bei einem Gehörgeräteakustiker ein Silikonabdruck vom Gehörgang genommen und je nach Belastung werden spezielle Lärmfilter eingebaut. Die Otoplastiken sind sehr angenehm zu tragen, leicht zu reinigen und sehr langlebig. Daher kann der Arbeitgeber um Finanzierung einer solchen Otoplastik gebeten werden.

In jedem Fall sollte man sich darum bemühen, sein Gehör bestmöglich vor Lärm zu schützen. Nicht nur kurzfristige hohe Lärmbelastungen, z.B. durch das Hämmern eines Bleches können langfristige Schäden verursachen, sondern auch permanente niedrige Belastungen, wie das Pfeifen einer undichten Druckluftpistole.

Wird der Arbeitgeber nicht aktiv und kümmert sich um die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter, ist Eigeninitiative gefragt. Zur Durchführung und Finanzierung gewisser Maßnahmen ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet. Dies kann bei Bedarf in den Lärmschutzverordnungen der einzelnen Bundesländer nachgelesen werden.


 
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